Corona: Allgemeinverfügung des Landkreises vom 14.12. 2020

 Eigentlich hatte ich die Absicht, das Thema Corona hier außen vor zu lassen, da ja alle anderen Medien geradezu vollgestopft sind mit nützlichen, aber auch vielen nutzlosen reißerischen Themen.

 Allerdings hat der Landkreis jetzt, am 14. Dezember, eine Allgemeinverfügung erlassen, von welcher nicht klar ist, wie sie in der Fläche überhaupt wahr genommen wird, die Leute erreicht Deswegen verlinke ich sie hier in diesem Beitrag:

Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz

Es handelt sich um ein Riesenpapier mit Dokumenten zum Runterladen, falls jemand positiv getestet wird und erkrankt. Ziel ist, dass die Gesundheitsbehörden auf Grund der stark zunehmenden Infektionszahlen entlastet und Nachverfolgung trotzdem aufrecht erhalten werden kann. 

Nicht mehr gesprochen wird in dieser Publikation von der Corona-Warn-App, obwohl sie insbesondere Menschen, welche mit Infizierten in Kontakt standen, warnen würde. Bislang läuft diese App auf über 20 Mio Smartphones. Auch dazu wieder eine Wegleitung aus der kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Ja, wir tun uns schwer im Umgang mit den digitalen Möglichkeiten, welche uns eigentlich zur Verfügung stehen würden. Das ist mit EIN Grund, weshalb es auch so zäh läuft mit der Bekämpfung dieser Infektion. 

Verantwortung gegenüber anderen und für sich selbst

Trotzdem der Hinweis an alle Leserinnen und Leser:  Auch in Arnstein steigt die Zahl der Infizierten. Das bedeutet nicht gleichzeitig, dass sie schwer erkrankt sind, allerdings sind sie eben auch Überträger und hier liegt das Problem. Es ist also ein Ausdruck von Verantwortung auch gegenüber anderen, wenn Infektionen in der Corona App gemeldet und die verordneten Quarantänemaßnahmen konsequent eingehalten werden, so lange, bis negative Tests vorliegen.

Uns allen einen friedlichen 4. Advent.



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