Die neuen Corona-Regeln für den Landkreis Mansfeld-Südharz

 Heute hat der Landkreis in Form einer Tabelle dargestellt, WAS in Sachen Corona für WEN gilt:

Hier der Wortlaut:
Heute, 20.01.2022, ist die 6. Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Quarantäne und Information und Benennung von Kontaktpersonen in Kraft getreten.

Neu sind verkürzte Quarantänezeiträume und der Wegfall der Quarantäne für Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung.

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen müssen jetzt nur noch 10 Tage in Quarantäne. Eine Freitestung ist am 7. Tag mittels PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich, sofern man 48 Stunden lang symptomfrei ist. Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeberufen müssen zwingend einen PCR-Test machen, um sich am 7. Tag freitesten zu können.

Auch für Kontaktpersonen verkürzt sich die Quarantänezeit auf 10 Tage. Wie auch bei Infizierten können sich Kontaktpersonen am 7. Quarantänetag mit einem PCR-Test oder einem zertifizierten Antigen-Schnelltest freitesten lassen. Für Schülerinnen und Schüler und Kita-Kinder gilt: Kontaktpersonen können sich bereits am 5. Quarantänetag freitesten, wenn eine regelmäßige Testung in der Einrichtung erfolgt.

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